Nützliches Wissen für Autoren

VG Wort – Fluch oder Segen?

Februar 20, 2016 • von

Vor einiger Zeit bat mich einer meiner Blogleser darum, doch einmal etwas über die Vor- und Nachteile der VG Wort zusammenzutragen. Mein erster Gedanke dazu war: »VG Wort, was ist das?« Da ich mich mit diesem Thema überhaupt nicht auskannte, habe ich es erstmal beiseitegeschoben. Doch nun habe ich mich ein wenig eingelesen und mich entschlossen, dem Leserwunsch zu entsprechen. Deshalb wird es im heutigen Post um die VG Wort gehen.

Was ist die VG Wort?

Die Verwertungsgesellschaft Wort, kurz VG Wort, ist ein Rechtsfähiger Verein, der 1958 gegründet wurde und in dem sich Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Sie steht unter der Staatsaufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes und stellt die angemessene Vergütung seiner Mitglieder – also der Autoren und Verlage – sicher.

Autoren und Verlage haben zwei Möglichkeiten, an den Ausschüttungen der VG Wort teilzunehmen: als Bezugsberechtigte (ohne Wahrnehmungsvertrag) oder als Wahrnehmungsberechtigte (mit Wahrnehmungsvertrag). In beiden Fällen ist die Teilnahme kostenlos.

Um Ausschüttungen in allen Bereichen zu erhalten, müssen Verlage und Autoren einen umfassenden Wahrnehmungsvertrag abschließen. Voraussetzungen für den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags ist die Staatsangehörigkeit in einem Land der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums oder der ständige Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Für Autoren aus den Bereichen »Wissenschaft« und »Texte im Internet« ist die Registrierung als Bezugsberechtigter ausreichend, das heißt, hier muss kein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen werden. Auch Verlage, die ausschließlich im Internet publizieren, können eine Registrierung als Bezugsberechtigte durchführen.
Wie die Registrierung genau funktioniert, könnt ihr auf der Website der VG Wort nachlesen.

Was macht die VG Wort genau?

Viele Autoren, Journalisten und Texter erzielen mit ihren Werken zwar ein Einkommen, doch dieses ist in vielen Fällen nicht so hoch, dass es zum Leben reicht. Denn das Einkommen hängt von vielen Faktoren ab, wie die Auflagenhöhe, die Leser- bzw. Käuferzahlen, die Werbeeinnahmen oder dem Bekanntheitsgrad des Autors.

Hier kommt die VG Wort ins Spiel. Denn zu den Aufgaben der Verwertungsgesellschaft gehört es, sicherzustellen, dass Autoren und auch Verlage eine angemessene Vergütung für ihre Werke erhalten. Außerdem kümmert sie sich darum, dass diejenigen, die die Werke anderer nutzen, entsprechende Abgaben leisten. Hierzu gehören Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Lesezirkel und Pressespiegel, die Werke nutzen, ausleihen, vermieten oder nachdrucken. Die Einnahmen, die die VG Wort erhält, werden einmal pro Jahr an die teilnehmenden Autoren und Verlage ausgeschüttet. Die genaue Höhe ergibt sich aus den Einnahmen der VG Wort und wird nach den Richtlinien der Verteilungspläne bestimmt, welche vom Verwaltungsrat festgelegt werden.

Vor- und Nachteile

Der große Vorteil ist, dass jeder Autor an den Ausschüttungen der Tantiemen beteiligt werden kann. Voraussetzung dafür ist, wie bereits erwähnt, der Abschluss eines umfassenden Wahrnehmungsvertrages. Ist dieser Vertrag einmal abgeschlossen, nimmt der Autor automatisch an den Ausschüttungen teil. Er muss lediglich Änderungen zum eigenen Namen, zum Pseudonym, zur Adresse, zu den verfassten Titeln usw. mitteilen.

Schwieriger sieht die Sache für diejenigen aus, die ihre Texte im Internet veröffentlichen. Seit 2007 gibt es auch für Betreiber von Websites und für Blogger die Möglichkeit, als Bezugsberechtigte an der Vergütung beteiligt zu werden. Doch der bürokratische Aufwand ist um einiges höher als für »normale« Autoren. Um eine Vergütung zu erhalten, müssen beispielsweise von der VG Wort vergebene Zählmarken in die jeweiligen Texte eingebaut werden, die vom Autor selbst verwaltet und im Folgejahr an die VG Wort gemeldet werden müssen. Das Ganze geschieht online über Formulare, die sich nur einzeln abarbeiten lassen. Hier gibt es bei der VG Wort also noch Verbesserungsbedarf.

Auch die Voraussetzungen, die Online-Texte erfüllen müssen, um vergütet zu werden, sind sehr hoch. Die Texte müssen über einen Mindestumfang von 1800 Zeichen verfügen, als geschriebener Text vorliegen (Sprachtexte in Videos und Audiodateien sind also ausgeschlossen) und dürfen nicht mit einem technischen Kopierschutz versehen sein.

Des Weiteren müssen die Texte innerhalb eines Kalenderjahres eine gewisse Anzahl an Zugriffen erhalten, hierfür muss in jeden Text eine (eigene) Zählmarke eingebaut werden. Der Wert, also die Anzahl der benötigten Zugriffe, wird von den Gremien der VG Wort bestimmt. Ohne mich selbst zu registrieren, konnte ich leider keine genauen Angaben über diesen Wert finden. Doch wenn man ein wenig im Internet danach sucht, findet man Angaben, die sich um die 1500 Zugriffe pro gemeldeten Text drehen.
Damit ein Text 1500 Zugriffe pro Jahr bekommt, muss er von ca. vier Besuchern am Tag gelesen werden. Das klingt erstmal wenig, aber wenn man einen Text erst im Laufe des Jahres erstellt und hochlädt, kann das schon etwas knapp werden.

Hat man die bürokratischen Hürden überstanden und seine Texte fristgerecht gemeldet, muss man sich dennoch weiterhin gedulden. Denn die Vergütung erfolgt erst im Herbst. Für einen Text, den man Anfang des Jahres erstellt hat, bedeutet dies also, dass man bis zum Herbst des Folgejahres auf die Vergütung warten muss, da man ja erst die Anzahl der Zugriffe des laufenden Kalenderjahres auswerten muss. Es lohnt sich also nur, wenn man wirklich sicher sein kann, dass man auf die vorgeschriebene Nutzeranzahl kommt.

Einen kleinen Vorteil bietet die sogenannte Sonderausschüttung. Diese greift, wenn man seinen Text auf einer fremden Website veröffentlicht hat. Ideal ist es, wenn der Betreiber der Website eine Zählmarke für den Text eingebaut hat. Da dies jedoch nicht immer der Fall ist, kann man seinen Text dann zur Sonderausschüttung bei der VG Wort anmelden.

Für Autoren kann die VG Wort in einigen Fällen also durchaus ein Segen sein, doch gerade für diejenigen, die ihre Texte online veröffentlichen, stellt das Meldesystem der VG Wort einen großen bürokratischen Aufwand dar. Zudem lohnt es sich für Blogger und Online-Journalisten nur, wenn ihre Texte genügend Klicks generieren bzw. ausreichend Leser erreichen. Wenn man jedoch die Voraussetzungen erfüllt, kann sich dieser Aufwand durchaus lohnen, denn dann kann man sich – sofern man einigen Quellen im Internet glauben darf – ein ordentliches Zubrot verdienen.

Ich hoffe, mit diesem Beitrag dem Leserwunsch ausreichend entsprochen zu haben. Wenn auch ihr euch einen Blogpost zu einem bestimmten Thema wünscht, dann könnt ihr mir dies gerne per E-Mail oder über mein Kontaktformular mitteilen. Ich freue mich, von euch zu hören!

Eure Verena